Nachstehend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wens Chalets B.V.
Am besten nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, ob das Chalet im von Ihnen gewünschten Zeitraum noch verfügbar ist. So erhalten Sie die aktuellsten Informationen zur Verfügbarkeit. Darüber hinaus können Sie auch über unsere Website prüfen, ob ein bestimmtes Chalet noch frei ist. Ist dies der Fall, kann Wens Chalets B.V. das Chalet für Sie reservieren oder Ihnen zunächst eine unverbindliche Option anbieten. Nach Ihrer Bestätigung, telefonisch oder per E-Mail, ist Ihre Reservierung verbindlich.
Bei einer Buchung per E-Mail und/oder Telefon müssen Sie das von Wens Chalets B.V. bereitgestellte Anmeldeformular innerhalb einer Woche vollständig ausgefüllt an uns zurücksenden. Nach Erhalt unserer schriftlichen Bestätigung inklusive Rechnung sind Sie verpflichtet, innerhalb der angegebenen Frist 25 % des gesamten Reisepreises zuzüglich einmaliger Verwaltungskosten in Höhe von € 35,- zu bezahlen. Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens acht Wochen vor Reisebeginn bei Wens Chalets B.V. eingegangen sein. Bei Anmeldung innerhalb von acht Wochen oder kürzer vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis umgehend zu bezahlen. Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die Rechnungsnummer an, wie sie auf der Bestätigung vermerkt ist.
Die Person, die im Namen oder zugunsten einer anderen Person einen Reisevertrag abschließt, haftet finanziell gesamtschuldnerisch für alle von ihr angemeldeten Mitreisenden sowie für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich Wens Chalets B.V. das Recht vor, die gebuchte Reise zu stornieren. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Es gelten die unter „Stornierung“ beschriebenen Stornierungsbedingungen. Im Falle eines Zahlungsverzugs gehen alle Kosten, einschließlich etwaiger Inkassokosten, zulasten des Hauptbuchers.
Wenn Sie bei Wens Chalets B.V. reservieren, ist Wens Chalets B.V. Ihr Vertragspartner und für Ihre Buchung verantwortlich. Wens Chalets B.V. bucht keine Unterkünfte bei Dritten.
Was im Reisepreis enthalten ist, ist bei den Preisen klar angegeben.
In den Reisepreisen sind in jedem Fall nicht enthalten:
Alle in der Preisliste angeführten Preise verstehen sich pro Person und basieren auf den Preisen, Bedingungen und Konditionen, die Wens Chalets B.V. zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt waren. Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, diese Reisepreise zu ändern, sofern hierzu Anlass besteht, etwa aufgrund erheblicher unvorhergesehener Wechselkursschwankungen.
Für den Reise- oder Mietpreis wird pro Buchung beziehungsweise pro von Ihnen gewünschter Änderung eine Verwaltungsgebühr von € 35,- verrechnet. Für das Zubuchen zusätzlicher Personen werden keine Verwaltungskosten erhoben.
Wenn Sie die für ein bestimmtes Chalet geltende Mindestpersonenzahl mit dem Preis pro erwachsener Person multiplizieren, berechnen Sie den Mindestbetrag, der für die private Anmietung dieses Chalets zu bezahlen ist. Reisen Sie mit mehr Personen als dem für die Hochsaison angegebenen Minimum, erhält jeder Erwachsene über diesem Minimum 30 % Rabatt. Kinder von 4 bis einschließlich 10 Jahren erhalten standardmäßig 30 % Rabatt, und Kinder von 2 bis einschließlich 3 Jahren bezahlen immer € 250,- pro Person.
Diese Rabatte gelten ausschließlich für Aufenthalte von 7 Nächten, also Wochenaufenthalte, und nicht für kürzere Aufenthalte wie Buchungen von 3 oder 4 Tagen. Erreicht Ihre Gruppe dadurch nicht den Mindestbetrag für die private Anmietung des Chalets, verrechnet Wens Chalets B.V. einen Zuschlag für die private Miete.
Nur die hauptverantwortliche Person erhält die Rechnung über den Gesamtbetrag. Wenn Sie eine Rechnung pro Person wünschen, verrechnet Wens Chalets B.V. € 35,- Verwaltungskosten pro versandter Rechnung. Die Buchung wird dann als Einzelbuchung behandelt und der Gruppenrabatt entfällt. Um Anspruch auf Gruppenrabatt zu haben, muss es einen Organisator geben, der für die gesamte Buchung verantwortlich ist. Die administrative Abwicklung der Buchung und die Informationsweitergabe erfolgen über diese Person. Die Anzahlung und der Restbetrag des Reisepreises werden ausschließlich vom Hauptbucher überwiesen.
Wenn innerhalb der Gruppe Personen stornieren und dadurch die Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht wird, bleiben Sie verpflichtet, die Mindestanzahl zu bezahlen. Sie können sich auch für eine Ersatzperson beziehungsweise Vertragsübertragung entscheiden.
Wenn Gruppenmitglieder, die sich bereits bei Wens Chalets B.V. angemeldet haben, stornieren möchten, müssen sie unsere Stornierungsbedingungen einhalten. Der Hauptbucher bleibt für den Reisepreis verantwortlich. Bei Buchung eines gesamten Chalets wird mit einer Mindestanzahl voll zahlender Gäste gerechnet. Für manche Chalets gilt in der Haupt- und Nebensaison eine unterschiedliche Mindestanzahl.
Wens Chalets B.V. geht von mindestens zwei voll zahlenden Gästen pro Schlafzimmer aus. Bei Apartments hängt der Preis von der Anzahl der Schlafzimmer ab. Bei einem Apartment mit zwei Schlafzimmern gilt eine Mindestanzahl von vier voll zahlenden Gästen. Für jede dritte und vierte Person in einem Schlafzimmer oder die fünfte und jede weitere Person in einem Apartment gilt ein Rabatt von 30 %.
Wenn einer oder mehrere der angemeldeten Reisenden verhindert sind, können diese Reisenden durch eine oder mehrere andere Personen ersetzt werden. Die Ersatzperson oder Ersatzpersonen müssen alle mit dem Vertrag verbundenen Bedingungen erfüllen.
Wenn Gruppenmitglieder, die sich bei Wens Chalets B.V. angemeldet haben, stornieren, müssen sie unsere Stornierungsbedingungen einhalten.
Eine Anmeldung kann ausschließlich per E-Mail oder per Post storniert werden. Bei Stornierung der Reise gelten pro Person die folgenden Beträge, die an Wens Chalets B.V. zu bezahlen sind:
Bei einer Stornierung aus einem nach den Bedingungen der Stornoversicherung gültigen Grund erhalten Sie von der Stornoversicherung 100 % des Reisepreises zurück, ausgenommen die Prämie für die Stornoversicherung und die Verwaltungskosten.
Wenn Wens Chalets B.V. gezwungen ist, wesentliche Änderungen am Reservierungsvertrag vorzunehmen oder die Buchung selbst zu stornieren, wird der Hauptbucher so schnell wie möglich informiert. Wens Chalets B.V. verpflichtet sich dann, eine Alternative von mindestens gleichwertigem Niveau anzubieten und/oder dem Hauptbucher die Möglichkeit zu geben, kostenlos zu stornieren. Bereits bezahlte Beträge, einschließlich Versicherungsbeträgen und Verwaltungskosten, werden in diesem Fall so schnell wie möglich zurückerstattet.
Es gibt Situationen, in denen Wens Chalets B.V. keinen Einfluss auf die Durchführung des Aufenthalts hat. Im Falle höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Unruhen, Schneefall, Lawinengefahr oder Straßensperren, haftet Wens Chalets B.V. nicht für Schäden oder zusätzliche Kosten.
Wenn ein Chalet infolge solcher Umstände nicht erreichbar ist oder wenn das Chalet auf behördliche Anordnung geschlossen ist, erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises. In diesem Fall erhalten Sie, sofern verfügbar, eine passende Alternative oder einen Gutschein in Höhe des bezahlten Betrags. Dieser Gutschein ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Sobald der gesamte Reisepreis bezahlt ist, erhalten Sie 7 Wochen vor Abreise die digitalen Reiseunterlagen. Diese enthalten die Adresse des gebuchten Chalets, die E-Mail-Adresse Ihres Chalet-Hosts und alle allgemeinen Informationen zu Ihrem Aufenthalt.
Die Chalets stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Chalet spätestens um 10.00 Uhr verlassen sein. Wir bitten Sie freundlich, diese Zeiten einzuhalten, damit unsere Chalet-Hosts ausreichend Zeit haben, alles ordentlich für die nächsten Gäste vorzubereiten.
In vielen Fällen wohnen die Chalet-Hosts im selben Chalet wie die Gäste. Dieser Aufenthalt dient ausschließlich der Ausführung ihrer Tätigkeiten, wie der Zubereitung der Mahlzeiten und der Pflege des Chalets. Darüber hinaus trägt ihre Anwesenheit zur Sicherheit im Chalet bei, da sie bei eventuellen Notfällen oder unvorhergesehenen Situationen sofort eingreifen können. Die Chalet-Hosts verfügen über einen eigenen Bereich und respektieren jederzeit die Privatsphäre der Gäste.
Getränke, mit Ausnahme hochprozentiger alkoholischer Getränke, sind auf Basis einer Fair-Use-Policy inbegriffen.
Die folgenden Getränke gehören standardmäßig zum Sortiment:
Alkoholische Getränke:
Alkoholfreie Getränke:
Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, bei übermäßigem Alkoholkonsum und/oder Alkoholmissbrauch die zusätzlichen Getränkekosten dem betreffenden Gast oder der betreffenden Gruppe in Rechnung zu stellen.
Wenn im von Ihnen gebuchten Chalet ein Kamin vorhanden ist, ist die Nutzung von Brennholz im Reisepreis enthalten. Wenn im Chalet eine Sauna, ein Solarium und/oder ein Whirlpool vorhanden ist, beachten Sie bitte, dass die Nutzung in Absprache erfolgt. Zwischen 17.00 und 19.00 Uhr können Sie die Sauna nutzen. Außerhalb dieser Zeiten ist dies in den meisten Fällen auf Anfrage möglich. Wenn Sie die Sauna nutzen möchten, bitten wir Sie, dies dem Chalet-Host vorab mitzuteilen, damit die Sauna rechtzeitig eingeschaltet werden kann. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Chalets über eine Sauna verfügen.
Es ist den Nutzern nicht gestattet, das WLAN-Netzwerk in den Chalets zur Verbreitung von Spam, Viren, illegaler Software oder für andere nach niederländischem Recht verbotene Aktivitäten zu verwenden. Für die Nutzung der verfügbaren Bandbreite gilt eine Fair-Use-Policy.
Um die Qualität für alle Nutzer zu gewährleisten, ist es nicht gestattet, große Dateien wie Filme oder CD-Image-Dateien herunter- oder hochzuladen. Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, die Bandbreite zu begrenzen, Filter anzuwenden und Peer-to-Peer-Verbindungen zu blockieren. Auch Websites, die das Netzwerk stark belasten, können gesperrt werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, die WLAN-Nutzung für alle optimal zu halten. WLAN wird als zusätzlicher Service angeboten; daraus können keine Rechte abgeleitet werden.
Das Laden von Elektrofahrzeugen über Steckdosen oder andere nicht dafür vorgesehene Einrichtungen im oder rund um das Chalet ist nicht gestattet. Diese Maßnahme ist aus Gründen des Brandschutzes und zur Vermeidung von Schäden an den elektrischen Anlagen erforderlich. Zum Laden Ihres Elektrofahrzeugs bitten wir Sie, die offiziellen Ladestationen in der Umgebung des Chalets zu nutzen. Eventuelle Schäden oder Kosten, die sich aus der Verletzung dieser Regel ergeben, werden den betreffenden Teilnehmern vollständig in Rechnung gestellt.
Um Belästigungen anderer Gäste und Anrainer zu vermeiden, ist es nicht gestattet, große Musikanlagen, Lautsprecher, DJ-Sets oder Nebelmaschinen in die Chalets von Wens Chalets B.V. mitzubringen. Wir legen großen Wert auf ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn und möchten dieses erhalten. Daher bitten wir Sie freundlich, den Geräuschpegel nach 22.00 Uhr auf ein Minimum zu beschränken.
Wir verstehen, dass Musik und Geselligkeit zu einem Urlaub dazugehören. Ein Bluetooth-Lautsprecher in Handgröße, maximal 30 cm, ist daher erlaubt, sofern der Geräuschpegel 60 bis 70 Dezibel nicht überschreitet. Dies entspricht den gesetzlichen Richtlinien und lokalen Ruhevorschriften der österreichischen, französischen und italienischen Behörden. Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, bei anhaltender Lärmbelästigung geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Erlaubt:
Nicht erlaubt:
In all unseren Chalets gilt ein striktes Rauchverbot. Dies gilt für alle Räume im Chalet. Bei Verstoß gegen diese Regel wird eine Strafe von € 500,- verhängt. Wenn die Feuerwehr ausrücken muss, kommt eine zusätzliche Strafe von € 550,- hinzu. Darüber hinaus können je nach Situation Reinigungskosten in Höhe von € 250,- verrechnet werden.
Das Mitbringen von Haustieren ist ausschließlich auf Anfrage und nur in von Wens Chalets B.V. ausgewählten Chalets gestattet. Wenn Sie ein Haustier mitbringen möchten, müssen Sie uns dies vorab mitteilen. Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, Haustiere abzulehnen, wenn diese nach eigenem Ermessen nicht zum Chalet oder zur Gruppe passen. Zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von € 35,- pro Haustier fallen an.
Der Gebrauch, Besitz und/oder Handel mit Drogen in oder rund um die von Wens Chalets B.V. angebotenen Chalets ist streng verboten. Bei Verstoß gegen dieses Verbot behält sich Wens Chalets B.V. das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und den betreffenden Teilnehmern den Zugang zum Chalet zu verweigern, ohne Rückerstattung des bezahlten Reisepreises oder der Kaution. Eventuelle Kosten oder Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen dieses Verbot ergeben, gehen vollständig zulasten der Teilnehmer.
Jeder Teilnehmer wird erwartet, sich respektvoll, höflich und korrekt gegenüber Chalet-Hosts, Mitarbeitern von Wens Chalets B.V. und anderen Gästen zu verhalten. Verhalten, das als grenzüberschreitend, einschüchternd oder aggressiv empfunden wird, ist nicht gestattet. Hierunter fallen unter anderem:
Wenn festgestellt wird, dass ein Teilnehmer sich eines solchen Verhaltens schuldig macht, behält sich Wens Chalets B.V. das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Chalet-Hosts haben jederzeit das Recht, Grenzen zu setzen, ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten und grenzüberschreitendes Verhalten bei Wens Chalets B.V. zu melden. Meldungen werden sorgfältig und vertraulich behandelt.
Wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer sich eines Fehlverhaltens schuldig macht, durch das die ordnungsgemäße Durchführung der Reise erschwert wird, kann dieser Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Der betreffende Teilnehmer hat dann keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Wens Chalets B.V. übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die dem Teilnehmer zugefügt werden, sowie für Verlust oder Diebstahl von Eigentum, einschließlich Geld, die während des Aufenthalts entstehen, unabhängig von der Ursache.
Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die vorsätzlich oder unbeabsichtigt, bewusst oder unbewusst, am Chalet, Inventar oder an Einrichtungen durch ihn/sie oder seine/ihre Reisegruppe verursacht werden. Als Teilnehmer mieten Sie ein Chalet oder Zimmer innerhalb eines Wens Chalets, wobei von Ihnen erwartet wird, verantwortungsvoll mit dem Mietobjekt und den vorhandenen Einrichtungen umzugehen.
Wens Chalets B.V. führt eine Übersicht über standardisierte Schadensposten mit den dazugehörigen Reparaturkosten. Wo möglich, werden diese Kosten anhand fester Tarife festgelegt. Wenn Schäden nicht standardmäßig repariert werden können, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Nachkalkulation, etwa Materialkosten, Arbeitslohn oder Wiederbeschaffungswert. Die aktuelle Schadensübersicht ist verfügbar über: Schadenspost.
Bei Feststellung eines Schadens wird vor Ort gemeinsam mit den Chalet-Hosts ein Schadensformular ausgefüllt. Eventuelle Schäden, die nach Ihrer Abreise festgestellt werden, können bis einschließlich 5 Werktage nach Abreise noch von Wens Chalets B.V. geltend gemacht werden. Bei Schäden wird ein Teil oder die gesamte Kaution einbehalten oder der Schaden separat in Rechnung gestellt. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass ein Schaden erst am Ende der Saison repariert oder festgestellt werden kann. In solchen Fällen kann auch die Rechnungsstellung erst am Ende der Saison erfolgen.
Für alle Kurzaufenthalte in einem Privatchalet, also einem vollständig gemieteten Chalet, gilt eine Kautionsregelung. Die Höhe der Kaution hängt von der Gruppengröße ab:
Die Kaution wird der Schlussrechnung hinzugefügt und muss vor Anreise bezahlt werden. Nach dem Aufenthalt wird der Betrag innerhalb von sieben Werktagen zurückerstattet, sofern kein Schaden festgestellt wurde. Wir bitten unsere Gäste freundlich, abweichende Bankdaten mitzuteilen, wenn diese von dem Konto abweichen, mit dem die Rechnung bezahlt wurde.
In vielen Fällen ist es möglich, über Wens Chalets B.V. einen Rabatt auf den Materialverleih zu erhalten. In einigen Fällen ist auch ein Rabatt auf Ski- oder Snowboardkurse möglich. In allen Fällen schließen Sie einen direkten Vertrag mit der Skischule oder dem Skiverleihunternehmen ab. Wens Chalets B.V. ist daher nicht für diese Verträge verantwortlich. Alle Preise, Rabatte und Informationen, die von Wens Chalets B.V. und ihrem Personal vor Ort kommuniziert werden, stehen unter dem Vorbehalt von Fehlern und Änderungen.
Trotz all unserer Sorgfalt und Bemühungen ist es möglich, dass ein Teilnehmer meint, eine berechtigte Beschwerde zu haben. Wenn Sie eine Beschwerde haben oder unzufrieden sind, müssen Sie dies unverzüglich dem Chalet-Host, dem regionalen Manager von Wens Chalets B.V. vor Ort oder per E-Mail an unser Hauptbüro in Naarden melden: info@wens.nl. Ist niemand anwesend oder wird die Beschwerde Ihrer Meinung nach nicht ordnungsgemäß gelöst, müssen Sie sich direkt von Ihrem Urlaubsort aus telefonisch oder per E-Mail an unser Hauptbüro in den Niederlanden wenden. Diese Vorgehensweise ist notwendig, da Wens Chalets B.V. häufig sofort etwas an der Beschwerde tun kann. Nach der Rückkehr nach Hause können Probleme leider nicht mehr vor Ort gelöst werden.
Beschwerden, die am Urlaubsort nicht gemeldet wurden, werden in Naarden, Niederlande, nicht behandelt. Wird Ihre Beschwerde vor Ort nicht zufriedenstellend gelöst, können Sie Ihre Beschwerde spätestens innerhalb eines Monats nach Ende der Reise schriftlich und mit Begründung über info@wens.nl einreichen. Das bloße Einsenden einer Beschwerde ohne weitere Erläuterung ist nicht ausreichend. Anmerkungen auf dem von Ihnen eingesandten Fragebogen gelten nicht als Beschwerde und werden auch nicht als solche behandelt.
Wens Chalets B.V. übernimmt keine Haftung für etwaige Zusagen ihres Personals, sofern diese nicht schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter von Wens Chalets B.V. bestätigt wurden.
Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischenzeitlich zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist stets auf unserer Website verfügbar. Für bereits abgeschlossene Buchungen gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Reservierung bestätigt wurden, sofern gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.
Wens Chalets B.V. verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.wenschalets.at/privacy.
Wenn Sie uns Ihre Urlaubsfotos zusenden, beachten Sie bitte Folgendes: Nach Veröffentlichung geht das Urheberrecht für die Nutzung durch Wens Chalets B.V. auf Wens Chalets B.V. über. Wens Chalets B.V. übernimmt keine Verantwortung für Fotos mit fehlenden Angaben.
Offensichtliche Fehler, Irrtümer, Richtpreise auf der Website und in der Preistabelle oder in anderen Mitteilungen sind für uns nicht bindend.
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Niederlande